KUNDENINFORMATIONEN

KUNDENINFORMATION GEMÄSS
ART. 8 FF DES FINANZDIENSTLEISTUNGSGESETZ (FIDLEG)

1 Allgemeine Informationen über RAETIA Vermögensmanagement AG

RAETIA Vermögensmanagement AG (nachfolgend RAETIA Vermögensmanagement AG genannt) ist eine Aktiengesellschaft nach Art. 2
Abs 1 Bst. A FINIG (Finanzinstitutsgesetz) mit Sitz in Zürich und Domizil an der Tödistrasse 36. RAETIA Vermögensmanagement AG erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen in der Vermögensverwaltung, Anlageberatung sowie Execution-Only Dienstleistungen. Hansjürg Iten ist Präsident des Verwaltungsrates und Felix Schmid ist Delegierter des Verwaltungsrates von RAETIA Vermögensmanagement AG.

RAETIA Vermögensmanagement AG erbringt ihre Dienstleistungen in der Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Execution-Only unabhängig von Banken und Anbietern von Finanzprodukten. Es bestehen keine Exklusivbindungen. RAETIA Vermögensmanagement AG empfiehlt den Kunden auf Anfrage für die Hinterlegung ihrer Vermögenswerte Banken und Effektenhändler, die nach eigener Auffassung Gewähr für die bestmögliche Ausführung der Kundenaufträge unter preislichen und qualitativen Gesichtspunkten bieten. Wünscht der Kunde für seine Vermögenswerte eine bestimmte Bank als Depotstelle, so hat RAETIA Vermögensmanagement AG keine Pflicht zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen.

RAETIA Vermögensmanagement AG verwaltet auf eine auf Verwaltungshandlungen beschränkte Vollmacht Kundenvermögen, die bei einer Bank hinterlegt sind. Sie schliesst mit ihren Kunden einen schriftlichen Verwaltungsauftrag ab, der die Aufgaben und Befugnisse von RAETIA Vermögensmanagement AG sowie die Rechte und Pflichten des Kunden regelt.

RAETIA Vermögensmanagement AG ist ausschliesslich in der Schweiz zur Erbringung von Anlageberatung und Vermögensverwaltung zugelassen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und RAETIA Vermögensmanagement AG unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

2 Kundenkommunikation

RAETIA Vermögensmanagement AG erreichen Sie unter folgender Anschrift:
RAETIA Vermögensmanagement AG
Tödistrasse 36 Handelsregister-Firmennummer: CHE-484.376.660
Postfach MWST-Nummer: CHE-484.376.660 MWST
8027 Zürich, Schweiz LEI-Nummer: 5067009T42J3W38APO42
+41 44 267 12 80 FATCA ID / GIIN: RLFN85.99999.SL.756
info@raetia-vm.ch www.raetia-vm.ch

RAETIA Vermögensmanagement AG wird mit Ihnen als Kunde in der Regel per Brief kommunizieren, gegebenenfalls auch per E-Mail oder Telefax. Wenn Sie sich auf elektronischem Kommunikationsweg an RAETIA Vermögensmanagement AG wenden, z. B. per E-Mail, behält sich RAETIA Vermögensmanagement AG vor, in gleicher Art und Weise mit Ihnen Verbindung aufzunehmen. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass die Verwendung von E-Mails in Bezug auf Vertraulichkeit gewisse Risiken beinhaltet.

3 Aufsichtsbehörde

RAETIA Vermögensmanagement AG wird durch nachfolgende schweizerische Aufsichtsorganisation beaufsichtig:

AOOS, Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht
Clausiusstrasse 50
8006 Zürich, Schweiz
+41 44 215 98 98
info@aoos.ch
www.aoos.ch

Die AOOS ist eine gemäss Finanzmarktaufsichtsgesetz durch die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (www.finma.ch) bewilligte und regulierte schweizerische Aufsichtsorganisation für Vermögensverwalter.

Bisher war RAETIA Vermögensmanagement AG durch den Branchenverband VSV Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (www.vsv-asg.ch) als unabhängiger Vermögensverwalter zugelassen. Seit November 2020 ist RAETIA Vermögensmanagement AG an die obige Aufsichtsorganisation AOOS angeschlossen und wird durch diese beaufsichtigt. Gemäss dem neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) unterstehen Vermögensverwalter zudem einer neuen Bewilligungspflicht. Bis Ende 2022 müssen sämtliche Vermögensverwalter und andere Finanzintermediäre bei der FINMA ein Bewilligungsgesuch einreichen. Ein entsprechendes Gesuch befindet sich bei RAETIA Vermögensmanagement AG in Vorbereitung.

4 Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

Investitionen in Finanzinstrumente (zum Beispiel Aktien, Anleihen, Fonds, strukturierte Produkte) bieten Chancen, bergen aber auch Risiken. Es ist wichtig, dass Kunden die Risiken der Finanzinstrumente verstehen. RAETIA Vermögensmanagement AG händigt allen Kunden die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) aus. Sie enthält allgemeine Informationen zu typischen Finanzdienstleistungen sowie zu Finanzinstrumenten und den damit verbundenen Risiken. Die Broschüre kann zudem unter www.swissbanking.org eingesehen und heruntergeladen werden.

5 Vorkehrungen im Umgang mit Interessenkonflikten

Vermögensverwaltungsgesellschaften versuchen die Interessen ihrer Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter zu wahren und in Einklang zu bringen. Trotzdem lassen sich Interessenkonflikte bei Vermögensverwaltungsgesellschaften, die für ihre Kunden eine Vielzahl von qualitativ hochwertigen Finanzdienstleistungen erbringen, nicht immer völlig ausschliessen. Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserer Gesellschaft, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, unseren vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. Andere mögliche Interessenkonflikte können sein: Mitarbeitergeschäfte (Eigengeschäfte), Zuwendungen/Vorteile von Drittparteien sowie geldwerte oder nicht-geldwerte Entschädigungen (z.B. kostenfreie Research-Informationen) von unseren Depotbanken oder Brokern.
Um potenzielle Interessenkonflikte, die sich zum Nachteil von Kunden auswirken können, zu erkennen und zu vermeiden, hat RAETIA Vermögensmanagement AG zusätzliche Vorkehrungen getroffen und interne Weisungen erlassen. Unsere Mitarbeiter sind hohen ethischen Standards verpflichtet und wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmässiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses.

6 Honorierung

Die Honorierung der RAETIA Vermögensmanagement AG für ihre Leistungen besteht aus dem von ihren Kunden bezahlten Verwaltungshonorar gemäss der Honorarregelung. Sofern im Vermögensverwaltungsvertrag vorgesehen und schriftlich festgehalten, können Abgeltungen von Banken, Fondsgesellschaften, Emittenten und anderen Dritten dazukommen.

7 Berücksichtigtes Marktangebot

RAETIA Vermögensmanagement AG verfolgt grundsätzlich einen «open universe approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen. Das bei der Auswahl von Anlageprodukten (z.B. Anteile kollektiver Kapitalanlagen oder strukturierte Produkte) berücksichtigte Marktangebot umfasst ausschliesslich Finanzinstrumente von sorgfältig ausgewählten externen Produkteanbietern.

8 Anlagestrategie, Risikoprofil und Eignungsprüfung

Zusammen mit dem Kunden führt RAETIA Vermögensmanagement AG die Eignungsprüfung durch. Anschliessend wird ein auf die Bedürfnisse, Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagegeschäft, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, den Anlagezweck und -horizont sowie die Risikobereitschaft und -fähigkeit des Kunden zutreffendes Risikoprofil erstellt.

RAETIA Vermögensmanagement AG wird dem Kunden nur Leistungen anbieten, die seiner Vermögenssituation, Risikofähigkeit sowie Risikobereitschaft entsprechen. Dies setzt voraus, dass RAETIA Vermögensmanagement AG über die Vermögenssituation und Erfahrungen des Kunden im Finanzgeschäft informiert wird. Macht ein Kunde keine Angaben, ist ein Vertragsabschluss mit RAETIA Vermögensmanagement AG nicht möglich. Werden der RAETIA Vermögensmanagement AG unvollständige oder falsche Angaben mitgeteilt, so kann RAETIA Vermögensmanagement AG nicht sicherstellen, dass die empfohlenen und umgesetzten Strategien sowie die individuellen Anlagen für die Gesamtverhältnisse des Kunden geeignet sind. Daraus können unterschiedlichste Risiken oder Konzentrationen von Risiken entstehen, zum Beispiel hinsichtlich einseitiger Anlagen oder unangemessenem Gesamtmix von Investitionen. Diese Risiken sind für RAETIA Vermögensmanagement AG mangels entsprechender Information nicht erfassbar, nicht überschaubar und auch nicht kontrollierbar. Bei der Beurteilung, ob eine Dienstleistung oder ein Finanzinstrument für den Kunden geeignet ist, stützt sich RAETIA Vermögensmanagement AG auf die vom Kunden erteilten Informationen und geht von deren Richtigkeit aus.

Basierend auf allen diesen Informationen erstellt RAETIA Vermögensmanagement AG mit dem Kunden ein Risikoprofil und leitet daraus die Anlagestrategie und Referenzwährung für das Vermögensverwaltungsmandat ab. Das Risikoprofil und die Anlagestrategie werden gemeinsam regelmässig überprüft und gegebenenfalls entsprechend angepasst. Der Kunde ist verpflichtet, alle neuen Umstände und Veränderungen, die sich auf die Eignung, das Risikoprofil und die Anlagestrategie auswirken könnten, unverzüglich RAETIA Vermögensmanagement AG mitzuteilen.

Bei Execution-Only Mandaten nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass RAETIA Vermögensmanagement AG die Angemessenheit und die Eignung der von ihm erworbenen Wertschriften und Finanzinstrumente in Bezug auf seine Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich, seine Anlageziele, seine finanziellen Verhältnisse, einschliesslich seiner Fähigkeit Verluste zu tragen und seiner Risikotoleranz nicht überprüft. Der Kunde hat selbständig zu beurteilen, ob die jeweiligen Anlagen für ihn angemessen und geeignet sind und er hat den Erwerb von Finanzinstrumenten zu unterlassen, deren Funktionsweise er nicht genügend versteht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vermögensverwalter ihn nur einmalig über die Nichtdurchführung der Angemessenheits- und Eignungsprüfung informiert. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt kein weiterer Hinweis durch den Vermögensverwalter.

9 Kundensegmentierung

Finanzdienstleister müssen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Die Kundensegmentierung gemäss dem Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) dient dazu, ein dem Kunden angepasstes Schutzniveau sicherzustellen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem RAETIA Vermögensmanagement AG eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde ein durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.

10 Empfohlene Depotbanken

RAETIA Vermögensmanagement AG trifft Vorkehrungen, um das bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung für den Kunden zu erzielen. Die Empfehlung einer Depotbank, die mit Ausführung von Anlageentscheiden von RAETIA Vermögensmanagement AG beauftragt wird, erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien, wobei diese unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden und der betroffenen Finanzinstrumente gewichtet werden:
• bestmöglicher Gesamtpreis (Kosten)
• Wahrscheinlichkeit der vollständigen Ausführung und Abwicklung der Aufträge
• Schnelligkeit der vollständigen Ausführung und Abwicklung
• Sicherheit der Abwicklung
• Umfang und Art der gewünschten Dienstleistungen

11 Nachrichtenlose Vermögen

Es kommt vor, dass Kontakte zu Kunden abbrechen und die Vermögenswerte in der Folge nachrichtenlos werden. Solche Vermögenswerte können bei den Kunden und ihren Erben endgültig in Vergessenheit geraten. Zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit wird Folgendes empfohlen:
Adress- und Namensänderungen: Bitte um umgehende Mitteilung bei Wohnsitz-, Anschrift- oder Namenswechsel.
Spezielle Weisungen: Bitte um Orientierung über längere Abwesenheiten und über eine allfällige Umleitung der Korrespondenz an eine Drittadresse oder eine Zurückhaltung der Korrespondenz sowie über die Erreichbarkeit in dringenden Fällen während dieser Zeit.
Erteilung von Vollmachten: Es kann sich empfehlen, eine bevollmächtigte Person zu bezeichnen, an die RAETIA Vermögensmanagement AG im Falle eines Kontaktabbruchs herantreten kann.
Ersatzkontakte: Es kann sich empfehlen, die Kontaktdaten der Rechtsnachfolger und/oder von anderen Personen zu hinterlegen, die RAETIA Vermögensmanagement AG bei Eintritt von Nachrichten- oder Kontaktlosigkeit kontaktiert werden können, um den Kontakt zum Kunden, bzw. dessen Rechtsnachfolger (wieder)herstellen zu können. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, RAETIA Vermögensmanagement AG über allfällige Änderungen der jeweiligen Kontaktdaten zu informieren.
Orientierung von Vertrauenspersonen und letztwillige Verfügung: Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung von Kontakt- und Nachrichtenlosigkeit besteht darin, dass eine Vertrauensperson über die Beziehung mit RAETIA Vermögensmanagement AG orientiert wird. Allerdings darf RAETIA Vermögensmanagement AG einer solchen Vertrauensperson nur Auskunft erteilen, wenn sie hierzu schriftlich bevollmächtigt worden ist. Ferner können die betroffenen Vermögenswerte zum Beispiel in einer letztwilligen Verfügung erwähnt werden. RAETIA Vermögensmanagement AG steht für Fragen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen können auch der Broschüre «Nachrichtenlose Vermögen» der Schweizerischen Bankiervereinigung auf www.swissbanking.ch entnommen werden.

12 Behandlung von Beschwerden / Ombudsstelle

Beschwerden und Beanstandungen von Kunden werden am besten direkt an RAETIA Vermögensmanagement AG gerichtet. RAETIA Vermögensmanagement AG ist bestrebt, Beschwerden so schnell und gut wie möglich zu behandeln.

Erachtet ein Kunde eine Antwort als unzureichend, ist RAETIA Vermögensmanagement AG für eine entsprechende Rückmeldung dankbar, um den Sachverhalt erneut prüfen zu können. Sollte ein Kunde nicht zufrieden sein mit der Art, wie sein Anliegen beantwortet wurde, kann er sich an die nachfolgende Ombudsstelle wenden und ein Vermittlungsverfahren einleiten.

OFS Ombud Finanzen Schweiz
16 Boulevard des Tranchées
1206 Genf, Schweiz
+41 22 808 04 51
contact@ombudfinance.ch
https://ombudfinance.ch

Diese Kundeninformation ART. 8 FF DES FINANZDIENSTLEISTUNGSGESETZ (FIDLEG) ersetzt die Kundeninformation nach ART. 6 der Standesregeln.
Dezember 2021

KUNDENINFORMATIONEN

KUNDENINFORMATION GEMÄSS
ART. 8 FF DES FINANZDIENSTLEISTUNGSGESETZ (FIDLEG)

1 Allgemeine Informationen über RAETIA Vermögensmanagement AG

RAETIA Vermögensmanagement AG (nachfolgend RAETIA Vermögensmanagement AG genannt) ist eine Aktiengesellschaft nach Art. 2
Abs 1 Bst. A FINIG (Finanzinstitutsgesetz) mit Sitz in Zürich und Domizil an der Tödistrasse 36. RAETIA Vermögensmanagement AG erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen in der Vermögensverwaltung, Anlageberatung sowie Execution-Only Dienstleistungen. Hansjürg Iten ist Präsident des Verwaltungsrates und Felix Schmid ist Delegierter des Verwaltungsrates von RAETIA Vermögensmanagement AG.

RAETIA Vermögensmanagement AG erbringt ihre Dienstleistungen in der Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Execution-Only unabhängig von Banken und Anbietern von Finanzprodukten. Es bestehen keine Exklusivbindungen. RAETIA Vermögensmanagement AG empfiehlt den Kunden auf Anfrage für die Hinterlegung ihrer Vermögenswerte Banken und Effektenhändler, die nach eigener Auffassung Gewähr für die bestmögliche Ausführung der Kundenaufträge unter preislichen und qualitativen Gesichtspunkten bieten. Wünscht der Kunde für seine Vermögenswerte eine bestimmte Bank als Depotstelle, so hat RAETIA Vermögensmanagement AG keine Pflicht zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen.

RAETIA Vermögensmanagement AG verwaltet auf eine auf Verwaltungshandlungen beschränkte Vollmacht Kundenvermögen, die bei einer Bank hinterlegt sind. Sie schliesst mit ihren Kunden einen schriftlichen Verwaltungsauftrag ab, der die Aufgaben und Befugnisse von RAETIA Vermögensmanagement AG sowie die Rechte und Pflichten des Kunden regelt.

RAETIA Vermögensmanagement AG ist ausschliesslich in der Schweiz zur Erbringung von Anlageberatung und Vermögensverwaltung zugelassen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und RAETIA Vermögensmanagement AG unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

2 Kundenkommunikation

RAETIA Vermögensmanagement AG erreichen Sie unter folgender Anschrift:
RAETIA Vermögensmanagement AG
Tödistrasse 36 Handelsregister-Firmennummer: CHE-484.376.660
Postfach MWST-Nummer: CHE-484.376.660 MWST
8027 Zürich, Schweiz LEI-Nummer: 5067009T42J3W38APO42
+41 44 267 12 80 FATCA ID / GIIN: RLFN85.99999.SL.756
info@raetia-vm.ch www.raetia-vm.ch

RAETIA Vermögensmanagement AG wird mit Ihnen als Kunde in der Regel per Brief kommunizieren, gegebenenfalls auch per E-Mail oder Telefax. Wenn Sie sich auf elektronischem Kommunikationsweg an RAETIA Vermögensmanagement AG wenden, z. B. per E-Mail, behält sich RAETIA Vermögensmanagement AG vor, in gleicher Art und Weise mit Ihnen Verbindung aufzunehmen. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass die Verwendung von E-Mails in Bezug auf Vertraulichkeit gewisse Risiken beinhaltet.

3 Aufsichtsbehörde

RAETIA Vermögensmanagement AG wird durch nachfolgende schweizerische Aufsichtsorganisation beaufsichtig:

AOOS, Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht
Clausiusstrasse 50
8006 Zürich, Schweiz
+41 44 215 98 98
info@aoos.ch
www.aoos.ch

Die AOOS ist eine gemäss Finanzmarktaufsichtsgesetz durch die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (www.finma.ch) bewilligte und regulierte schweizerische Aufsichtsorganisation für Vermögensverwalter.

Bisher war RAETIA Vermögensmanagement AG durch den Branchenverband VSV Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (www.vsv-asg.ch) als unabhängiger Vermögensverwalter zugelassen. Seit November 2020 ist RAETIA Vermögensmanagement AG an die obige Aufsichtsorganisation AOOS angeschlossen und wird durch diese beaufsichtigt. Gemäss dem neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) unterstehen Vermögensverwalter zudem einer neuen Bewilligungspflicht. Bis Ende 2022 müssen sämtliche Vermögensverwalter und andere Finanzintermediäre bei der FINMA ein Bewilligungsgesuch einreichen. Ein entsprechendes Gesuch befindet sich bei RAETIA Vermögensmanagement AG in Vorbereitung.

4 Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

Investitionen in Finanzinstrumente (zum Beispiel Aktien, Anleihen, Fonds, strukturierte Produkte) bieten Chancen, bergen aber auch Risiken. Es ist wichtig, dass Kunden die Risiken der Finanzinstrumente verstehen. RAETIA Vermögensmanagement AG händigt allen Kunden die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) aus. Sie enthält allgemeine Informationen zu typischen Finanzdienstleistungen sowie zu Finanzinstrumenten und den damit verbundenen Risiken. Die Broschüre kann zudem unter www.swissbanking.org eingesehen und heruntergeladen werden.

5 Vorkehrungen im Umgang mit Interessenkonflikten

Vermögensverwaltungsgesellschaften versuchen die Interessen ihrer Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter zu wahren und in Einklang zu bringen. Trotzdem lassen sich Interessenkonflikte bei Vermögensverwaltungsgesellschaften, die für ihre Kunden eine Vielzahl von qualitativ hochwertigen Finanzdienstleistungen erbringen, nicht immer völlig ausschliessen. Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserer Gesellschaft, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, unseren vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. Andere mögliche Interessenkonflikte können sein: Mitarbeitergeschäfte (Eigengeschäfte), Zuwendungen/Vorteile von Drittparteien sowie geldwerte oder nicht-geldwerte Entschädigungen (z.B. kostenfreie Research-Informationen) von unseren Depotbanken oder Brokern.
Um potenzielle Interessenkonflikte, die sich zum Nachteil von Kunden auswirken können, zu erkennen und zu vermeiden, hat RAETIA Vermögensmanagement AG zusätzliche Vorkehrungen getroffen und interne Weisungen erlassen. Unsere Mitarbeiter sind hohen ethischen Standards verpflichtet und wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmässiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses.

6 Honorierung

Die Honorierung der RAETIA Vermögensmanagement AG für ihre Leistungen besteht aus dem von ihren Kunden bezahlten Verwaltungshonorar gemäss der Honorarregelung. Sofern im Vermögensverwaltungsvertrag vorgesehen und schriftlich festgehalten, können Abgeltungen von Banken, Fondsgesellschaften, Emittenten und anderen Dritten dazukommen.

7 Berücksichtigtes Marktangebot

RAETIA Vermögensmanagement AG verfolgt grundsätzlich einen «open universe approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen. Das bei der Auswahl von Anlageprodukten (z.B. Anteile kollektiver Kapitalanlagen oder strukturierte Produkte) berücksichtigte Marktangebot umfasst ausschliesslich Finanzinstrumente von sorgfältig ausgewählten externen Produkteanbietern.

8 Anlagestrategie, Risikoprofil und Eignungsprüfung

Zusammen mit dem Kunden führt RAETIA Vermögensmanagement AG die Eignungsprüfung durch. Anschliessend wird ein auf die Bedürfnisse, Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagegeschäft, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, den Anlagezweck und -horizont sowie die Risikobereitschaft und -fähigkeit des Kunden zutreffendes Risikoprofil erstellt.

RAETIA Vermögensmanagement AG wird dem Kunden nur Leistungen anbieten, die seiner Vermögenssituation, Risikofähigkeit sowie Risikobereitschaft entsprechen. Dies setzt voraus, dass RAETIA Vermögensmanagement AG über die Vermögenssituation und Erfahrungen des Kunden im Finanzgeschäft informiert wird. Macht ein Kunde keine Angaben, ist ein Vertragsabschluss mit RAETIA Vermögensmanagement AG nicht möglich. Werden der RAETIA Vermögensmanagement AG unvollständige oder falsche Angaben mitgeteilt, so kann RAETIA Vermögensmanagement AG nicht sicherstellen, dass die empfohlenen und umgesetzten Strategien sowie die individuellen Anlagen für die Gesamtverhältnisse des Kunden geeignet sind. Daraus können unterschiedlichste Risiken oder Konzentrationen von Risiken entstehen, zum Beispiel hinsichtlich einseitiger Anlagen oder unangemessenem Gesamtmix von Investitionen. Diese Risiken sind für RAETIA Vermögensmanagement AG mangels entsprechender Information nicht erfassbar, nicht überschaubar und auch nicht kontrollierbar. Bei der Beurteilung, ob eine Dienstleistung oder ein Finanzinstrument für den Kunden geeignet ist, stützt sich RAETIA Vermögensmanagement AG auf die vom Kunden erteilten Informationen und geht von deren Richtigkeit aus.

Basierend auf allen diesen Informationen erstellt RAETIA Vermögensmanagement AG mit dem Kunden ein Risikoprofil und leitet daraus die Anlagestrategie und Referenzwährung für das Vermögensverwaltungsmandat ab. Das Risikoprofil und die Anlagestrategie werden gemeinsam regelmässig überprüft und gegebenenfalls entsprechend angepasst. Der Kunde ist verpflichtet, alle neuen Umstände und Veränderungen, die sich auf die Eignung, das Risikoprofil und die Anlagestrategie auswirken könnten, unverzüglich RAETIA Vermögensmanagement AG mitzuteilen.

Bei Execution-Only Mandaten nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass RAETIA Vermögensmanagement AG die Angemessenheit und die Eignung der von ihm erworbenen Wertschriften und Finanzinstrumente in Bezug auf seine Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich, seine Anlageziele, seine finanziellen Verhältnisse, einschliesslich seiner Fähigkeit Verluste zu tragen und seiner Risikotoleranz nicht überprüft. Der Kunde hat selbständig zu beurteilen, ob die jeweiligen Anlagen für ihn angemessen und geeignet sind und er hat den Erwerb von Finanzinstrumenten zu unterlassen, deren Funktionsweise er nicht genügend versteht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vermögensverwalter ihn nur einmalig über die Nichtdurchführung der Angemessenheits- und Eignungsprüfung informiert. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt kein weiterer Hinweis durch den Vermögensverwalter.

9 Kundensegmentierung

Finanzdienstleister müssen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Die Kundensegmentierung gemäss dem Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) dient dazu, ein dem Kunden angepasstes Schutzniveau sicherzustellen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem RAETIA Vermögensmanagement AG eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde ein durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.

10 Empfohlene Depotbanken

RAETIA Vermögensmanagement AG trifft Vorkehrungen, um das bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung für den Kunden zu erzielen. Die Empfehlung einer Depotbank, die mit Ausführung von Anlageentscheiden von RAETIA Vermögensmanagement AG beauftragt wird, erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien, wobei diese unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden und der betroffenen Finanzinstrumente gewichtet werden:
• bestmöglicher Gesamtpreis (Kosten)
• Wahrscheinlichkeit der vollständigen Ausführung und Abwicklung der Aufträge
• Schnelligkeit der vollständigen Ausführung und Abwicklung
• Sicherheit der Abwicklung
• Umfang und Art der gewünschten Dienstleistungen

11 Nachrichtenlose Vermögen

Es kommt vor, dass Kontakte zu Kunden abbrechen und die Vermögenswerte in der Folge nachrichtenlos werden. Solche Vermögenswerte können bei den Kunden und ihren Erben endgültig in Vergessenheit geraten. Zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit wird Folgendes empfohlen:
Adress- und Namensänderungen: Bitte um umgehende Mitteilung bei Wohnsitz-, Anschrift- oder Namenswechsel.
Spezielle Weisungen: Bitte um Orientierung über längere Abwesenheiten und über eine allfällige Umleitung der Korrespondenz an eine Drittadresse oder eine Zurückhaltung der Korrespondenz sowie über die Erreichbarkeit in dringenden Fällen während dieser Zeit.
Erteilung von Vollmachten: Es kann sich empfehlen, eine bevollmächtigte Person zu bezeichnen, an die RAETIA Vermögensmanagement AG im Falle eines Kontaktabbruchs herantreten kann.
Ersatzkontakte: Es kann sich empfehlen, die Kontaktdaten der Rechtsnachfolger und/oder von anderen Personen zu hinterlegen, die RAETIA Vermögensmanagement AG bei Eintritt von Nachrichten- oder Kontaktlosigkeit kontaktiert werden können, um den Kontakt zum Kunden, bzw. dessen Rechtsnachfolger (wieder)herstellen zu können. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, RAETIA Vermögensmanagement AG über allfällige Änderungen der jeweiligen Kontaktdaten zu informieren.
Orientierung von Vertrauenspersonen und letztwillige Verfügung: Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung von Kontakt- und Nachrichtenlosigkeit besteht darin, dass eine Vertrauensperson über die Beziehung mit RAETIA Vermögensmanagement AG orientiert wird. Allerdings darf RAETIA Vermögensmanagement AG einer solchen Vertrauensperson nur Auskunft erteilen, wenn sie hierzu schriftlich bevollmächtigt worden ist. Ferner können die betroffenen Vermögenswerte zum Beispiel in einer letztwilligen Verfügung erwähnt werden. RAETIA Vermögensmanagement AG steht für Fragen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen können auch der Broschüre «Nachrichtenlose Vermögen» der Schweizerischen Bankiervereinigung auf www.swissbanking.ch entnommen werden.

12 Behandlung von Beschwerden / Ombudsstelle

Beschwerden und Beanstandungen von Kunden werden am besten direkt an RAETIA Vermögensmanagement AG gerichtet. RAETIA Vermögensmanagement AG ist bestrebt, Beschwerden so schnell und gut wie möglich zu behandeln.

Erachtet ein Kunde eine Antwort als unzureichend, ist RAETIA Vermögensmanagement AG für eine entsprechende Rückmeldung dankbar, um den Sachverhalt erneut prüfen zu können. Sollte ein Kunde nicht zufrieden sein mit der Art, wie sein Anliegen beantwortet wurde, kann er sich an die nachfolgende Ombudsstelle wenden und ein Vermittlungsverfahren einleiten.

OFS Ombud Finanzen Schweiz
16 Boulevard des Tranchées
1206 Genf, Schweiz
+41 22 808 04 51
contact@ombudfinance.ch
https://ombudfinance.ch

Diese Kundeninformation ART. 8 FF DES FINANZDIENSTLEISTUNGSGESETZ (FIDLEG) ersetzt die Kundeninformation nach ART. 6 der Standesregeln.
Dezember 2021

KUNDENINFORMATIONEN

KUNDENINFORMATION GEMÄSS
ART. 8 FF DES FINANZDIENSTLEISTUNGSGESETZ (FIDLEG)

1 Allgemeine Informationen über RAETIA Vermögensmanagement AG

RAETIA Vermögensmanagement AG (nachfolgend RAETIA Vermögensmanagement AG genannt) ist eine Aktiengesellschaft nach Art. 2
Abs 1 Bst. A FINIG (Finanzinstitutsgesetz) mit Sitz in Zürich und Domizil an der Tödistrasse 36. RAETIA Vermögensmanagement AG erbringt für ihre Kunden Dienstleistungen in der Vermögensverwaltung, Anlageberatung sowie Execution-Only Dienstleistungen. Hansjürg Iten ist Präsident des Verwaltungsrates und Felix Schmid ist Delegierter des Verwaltungsrates von RAETIA Vermögensmanagement AG.

RAETIA Vermögensmanagement AG erbringt ihre Dienstleistungen in der Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Execution-Only unabhängig von Banken und Anbietern von Finanzprodukten. Es bestehen keine Exklusivbindungen. RAETIA Vermögensmanagement AG empfiehlt den Kunden auf Anfrage für die Hinterlegung ihrer Vermögenswerte Banken und Effektenhändler, die nach eigener Auffassung Gewähr für die bestmögliche Ausführung der Kundenaufträge unter preislichen und qualitativen Gesichtspunkten bieten. Wünscht der Kunde für seine Vermögenswerte eine bestimmte Bank als Depotstelle, so hat RAETIA Vermögensmanagement AG keine Pflicht zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen.

RAETIA Vermögensmanagement AG verwaltet auf eine auf Verwaltungshandlungen beschränkte Vollmacht Kundenvermögen, die bei einer Bank hinterlegt sind. Sie schliesst mit ihren Kunden einen schriftlichen Verwaltungsauftrag ab, der die Aufgaben und Befugnisse von RAETIA Vermögensmanagement AG sowie die Rechte und Pflichten des Kunden regelt.

RAETIA Vermögensmanagement AG ist ausschliesslich in der Schweiz zur Erbringung von Anlageberatung und Vermögensverwaltung zugelassen. Die Rechtsbeziehungen zwischen Kunde und RAETIA Vermögensmanagement AG unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

2 Kundenkommunikation

RAETIA Vermögensmanagement AG erreichen Sie unter folgender Anschrift:
RAETIA Vermögensmanagement AG
Tödistrasse 36 Handelsregister-Firmennummer: CHE-484.376.660
Postfach MWST-Nummer: CHE-484.376.660 MWST
8027 Zürich, Schweiz LEI-Nummer: 5067009T42J3W38APO42
+41 44 267 12 80 FATCA ID / GIIN: RLFN85.99999.SL.756
info@raetia-vm.ch www.raetia-vm.ch

RAETIA Vermögensmanagement AG wird mit Ihnen als Kunde in der Regel per Brief kommunizieren, gegebenenfalls auch per E-Mail oder Telefax. Wenn Sie sich auf elektronischem Kommunikationsweg an RAETIA Vermögensmanagement AG wenden, z. B. per E-Mail, behält sich RAETIA Vermögensmanagement AG vor, in gleicher Art und Weise mit Ihnen Verbindung aufzunehmen. Wir möchten Sie aber darauf hinweisen, dass die Verwendung von E-Mails in Bezug auf Vertraulichkeit gewisse Risiken beinhaltet.

3 Aufsichtsbehörde

RAETIA Vermögensmanagement AG wird durch nachfolgende schweizerische Aufsichtsorganisation beaufsichtig:

AOOS, Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht
Clausiusstrasse 50
8006 Zürich, Schweiz
+41 44 215 98 98
info@aoos.ch
www.aoos.ch

Die AOOS ist eine gemäss Finanzmarktaufsichtsgesetz durch die eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA (www.finma.ch) bewilligte und regulierte schweizerische Aufsichtsorganisation für Vermögensverwalter.

Bisher war RAETIA Vermögensmanagement AG durch den Branchenverband VSV Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (www.vsv-asg.ch) als unabhängiger Vermögensverwalter zugelassen. Seit November 2020 ist RAETIA Vermögensmanagement AG an die obige Aufsichtsorganisation AOOS angeschlossen und wird durch diese beaufsichtigt. Gemäss dem neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) unterstehen Vermögensverwalter zudem einer neuen Bewilligungspflicht. Bis Ende 2022 müssen sämtliche Vermögensverwalter und andere Finanzintermediäre bei der FINMA ein Bewilligungsgesuch einreichen. Ein entsprechendes Gesuch befindet sich bei RAETIA Vermögensmanagement AG in Vorbereitung.

4 Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

Investitionen in Finanzinstrumente (zum Beispiel Aktien, Anleihen, Fonds, strukturierte Produkte) bieten Chancen, bergen aber auch Risiken. Es ist wichtig, dass Kunden die Risiken der Finanzinstrumente verstehen. RAETIA Vermögensmanagement AG händigt allen Kunden die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» der Schweizerischen Bankiervereinigung (SBVg) aus. Sie enthält allgemeine Informationen zu typischen Finanzdienstleistungen sowie zu Finanzinstrumenten und den damit verbundenen Risiken. Die Broschüre kann zudem unter www.swissbanking.org eingesehen und heruntergeladen werden.

5 Vorkehrungen im Umgang mit Interessenkonflikten

Vermögensverwaltungsgesellschaften versuchen die Interessen ihrer Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter zu wahren und in Einklang zu bringen. Trotzdem lassen sich Interessenkonflikte bei Vermögensverwaltungsgesellschaften, die für ihre Kunden eine Vielzahl von qualitativ hochwertigen Finanzdienstleistungen erbringen, nicht immer völlig ausschliessen. Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen unserer Gesellschaft, unserer Geschäftsleitung, unseren Mitarbeitern, unseren vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind und unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden. Andere mögliche Interessenkonflikte können sein: Mitarbeitergeschäfte (Eigengeschäfte), Zuwendungen/Vorteile von Drittparteien sowie geldwerte oder nicht-geldwerte Entschädigungen (z.B. kostenfreie Research-Informationen) von unseren Depotbanken oder Brokern.
Um potenzielle Interessenkonflikte, die sich zum Nachteil von Kunden auswirken können, zu erkennen und zu vermeiden, hat RAETIA Vermögensmanagement AG zusätzliche Vorkehrungen getroffen und interne Weisungen erlassen. Unsere Mitarbeiter sind hohen ethischen Standards verpflichtet und wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmässiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere immer die Beachtung des Kundeninteresses.

6 Honorierung

Die Honorierung der RAETIA Vermögensmanagement AG für ihre Leistungen besteht aus dem von ihren Kunden bezahlten Verwaltungshonorar gemäss der Honorarregelung. Sofern im Vermögensverwaltungsvertrag vorgesehen und schriftlich festgehalten, können Abgeltungen von Banken, Fondsgesellschaften, Emittenten und anderen Dritten dazukommen.

7 Berücksichtigtes Marktangebot

RAETIA Vermögensmanagement AG verfolgt grundsätzlich einen «open universe approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen. Das bei der Auswahl von Anlageprodukten (z.B. Anteile kollektiver Kapitalanlagen oder strukturierte Produkte) berücksichtigte Marktangebot umfasst ausschliesslich Finanzinstrumente von sorgfältig ausgewählten externen Produkteanbietern.

8 Anlagestrategie, Risikoprofil und Eignungsprüfung

Zusammen mit dem Kunden führt RAETIA Vermögensmanagement AG die Eignungsprüfung durch. Anschliessend wird ein auf die Bedürfnisse, Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagegeschäft, Einkommens- und Vermögensverhältnisse, den Anlagezweck und -horizont sowie die Risikobereitschaft und -fähigkeit des Kunden zutreffendes Risikoprofil erstellt.

RAETIA Vermögensmanagement AG wird dem Kunden nur Leistungen anbieten, die seiner Vermögenssituation, Risikofähigkeit sowie Risikobereitschaft entsprechen. Dies setzt voraus, dass RAETIA Vermögensmanagement AG über die Vermögenssituation und Erfahrungen des Kunden im Finanzgeschäft informiert wird. Macht ein Kunde keine Angaben, ist ein Vertragsabschluss mit RAETIA Vermögensmanagement AG nicht möglich. Werden der RAETIA Vermögensmanagement AG unvollständige oder falsche Angaben mitgeteilt, so kann RAETIA Vermögensmanagement AG nicht sicherstellen, dass die empfohlenen und umgesetzten Strategien sowie die individuellen Anlagen für die Gesamtverhältnisse des Kunden geeignet sind. Daraus können unterschiedlichste Risiken oder Konzentrationen von Risiken entstehen, zum Beispiel hinsichtlich einseitiger Anlagen oder unangemessenem Gesamtmix von Investitionen. Diese Risiken sind für RAETIA Vermögensmanagement AG mangels entsprechender Information nicht erfassbar, nicht überschaubar und auch nicht kontrollierbar. Bei der Beurteilung, ob eine Dienstleistung oder ein Finanzinstrument für den Kunden geeignet ist, stützt sich RAETIA Vermögensmanagement AG auf die vom Kunden erteilten Informationen und geht von deren Richtigkeit aus.

Basierend auf allen diesen Informationen erstellt RAETIA Vermögensmanagement AG mit dem Kunden ein Risikoprofil und leitet daraus die Anlagestrategie und Referenzwährung für das Vermögensverwaltungsmandat ab. Das Risikoprofil und die Anlagestrategie werden gemeinsam regelmässig überprüft und gegebenenfalls entsprechend angepasst. Der Kunde ist verpflichtet, alle neuen Umstände und Veränderungen, die sich auf die Eignung, das Risikoprofil und die Anlagestrategie auswirken könnten, unverzüglich RAETIA Vermögensmanagement AG mitzuteilen.

Bei Execution-Only Mandaten nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass RAETIA Vermögensmanagement AG die Angemessenheit und die Eignung der von ihm erworbenen Wertschriften und Finanzinstrumente in Bezug auf seine Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich, seine Anlageziele, seine finanziellen Verhältnisse, einschliesslich seiner Fähigkeit Verluste zu tragen und seiner Risikotoleranz nicht überprüft. Der Kunde hat selbständig zu beurteilen, ob die jeweiligen Anlagen für ihn angemessen und geeignet sind und er hat den Erwerb von Finanzinstrumenten zu unterlassen, deren Funktionsweise er nicht genügend versteht. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass der Vermögensverwalter ihn nur einmalig über die Nichtdurchführung der Angemessenheits- und Eignungsprüfung informiert. Im Zusammenhang mit der zukünftigen Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt kein weiterer Hinweis durch den Vermögensverwalter.

9 Kundensegmentierung

Finanzdienstleister müssen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Die Kundensegmentierung gemäss dem Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) dient dazu, ein dem Kunden angepasstes Schutzniveau sicherzustellen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem RAETIA Vermögensmanagement AG eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde ein durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.

10 Empfohlene Depotbanken

RAETIA Vermögensmanagement AG trifft Vorkehrungen, um das bestmögliche Ergebnis bei der Auftragsausführung für den Kunden zu erzielen. Die Empfehlung einer Depotbank, die mit Ausführung von Anlageentscheiden von RAETIA Vermögensmanagement AG beauftragt wird, erfolgt unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien, wobei diese unter Berücksichtigung der Merkmale des Kunden und der betroffenen Finanzinstrumente gewichtet werden:
• bestmöglicher Gesamtpreis (Kosten)
• Wahrscheinlichkeit der vollständigen Ausführung und Abwicklung der Aufträge
• Schnelligkeit der vollständigen Ausführung und Abwicklung
• Sicherheit der Abwicklung
• Umfang und Art der gewünschten Dienstleistungen

11 Nachrichtenlose Vermögen

Es kommt vor, dass Kontakte zu Kunden abbrechen und die Vermögenswerte in der Folge nachrichtenlos werden. Solche Vermögenswerte können bei den Kunden und ihren Erben endgültig in Vergessenheit geraten. Zur Vermeidung von Kontaktabbruch beziehungsweise Nachrichtenlosigkeit wird Folgendes empfohlen:
Adress- und Namensänderungen: Bitte um umgehende Mitteilung bei Wohnsitz-, Anschrift- oder Namenswechsel.
Spezielle Weisungen: Bitte um Orientierung über längere Abwesenheiten und über eine allfällige Umleitung der Korrespondenz an eine Drittadresse oder eine Zurückhaltung der Korrespondenz sowie über die Erreichbarkeit in dringenden Fällen während dieser Zeit.
Erteilung von Vollmachten: Es kann sich empfehlen, eine bevollmächtigte Person zu bezeichnen, an die RAETIA Vermögensmanagement AG im Falle eines Kontaktabbruchs herantreten kann.
Ersatzkontakte: Es kann sich empfehlen, die Kontaktdaten der Rechtsnachfolger und/oder von anderen Personen zu hinterlegen, die RAETIA Vermögensmanagement AG bei Eintritt von Nachrichten- oder Kontaktlosigkeit kontaktiert werden können, um den Kontakt zum Kunden, bzw. dessen Rechtsnachfolger (wieder)herstellen zu können. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, RAETIA Vermögensmanagement AG über allfällige Änderungen der jeweiligen Kontaktdaten zu informieren.
Orientierung von Vertrauenspersonen und letztwillige Verfügung: Eine weitere Möglichkeit zur Vermeidung von Kontakt- und Nachrichtenlosigkeit besteht darin, dass eine Vertrauensperson über die Beziehung mit RAETIA Vermögensmanagement AG orientiert wird. Allerdings darf RAETIA Vermögensmanagement AG einer solchen Vertrauensperson nur Auskunft erteilen, wenn sie hierzu schriftlich bevollmächtigt worden ist. Ferner können die betroffenen Vermögenswerte zum Beispiel in einer letztwilligen Verfügung erwähnt werden. RAETIA Vermögensmanagement AG steht für Fragen gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen können auch der Broschüre «Nachrichtenlose Vermögen» der Schweizerischen Bankiervereinigung auf www.swissbanking.ch entnommen werden.

12 Behandlung von Beschwerden / Ombudsstelle

Beschwerden und Beanstandungen von Kunden werden am besten direkt an RAETIA Vermögensmanagement AG gerichtet. RAETIA Vermögensmanagement AG ist bestrebt, Beschwerden so schnell und gut wie möglich zu behandeln.

Erachtet ein Kunde eine Antwort als unzureichend, ist RAETIA Vermögensmanagement AG für eine entsprechende Rückmeldung dankbar, um den Sachverhalt erneut prüfen zu können. Sollte ein Kunde nicht zufrieden sein mit der Art, wie sein Anliegen beantwortet wurde, kann er sich an die nachfolgende Ombudsstelle wenden und ein Vermittlungsverfahren einleiten.

OFS Ombud Finanzen Schweiz
16 Boulevard des Tranchées
1206 Genf, Schweiz
+41 22 808 04 51
contact@ombudfinance.ch
https://ombudfinance.ch

Diese Kundeninformation ART. 8 FF DES FINANZDIENSTLEISTUNGSGESETZ (FIDLEG) ersetzt die Kundeninformation nach ART. 6 der Standesregeln.
Dezember 2021