

Family Office
Familienvermögen und deren Bedürfnisse betreuen erfordern einen erweiterten Blickwinkel. Der erste Schritt besteht in der generationsübergreifenden Vermögensplanung. Ähnlich wie bei der Vermögensanalyse für private Kunden startet der Prozess mit der Erfassung sämtlicher liq. Vermögenswerte und illiquiden Beteiligungen. Die Erstellung der Vermögensbilanz bildet den Status Quo ab. Aber wie geht es weiter?
Insbesondere der Vermögensübergang in die nächste Generation liegt uns am Herzen und sollte wenn immer möglich, bereits im Vorfeld der bevorstehenden Erbauseinandersetzung geregelt sein. Viele Familien formulieren zu diesem Zweck eine Familiensatzung. Dabei können u.a. Versorgungsansprüche, Nutzungsrechte oder die Ausbildung der nächsten Generationen vereinbart werden. Weiter kann die Familiensatzung auch klären, wer das Familienvermögen nach aussen vertritt.

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Familienvermögen und deren Bedürfnisse betreuen erfordern einen erweiterten Blickwinkel. Der erste Schritt besteht in der generationsübergreifenden Vermögensplanung. Ähnlich wie bei der Vermögensanalyse für private Kunden startet der Prozess mit der Erfassung sämtlicher liq. Vermögenswerte und illiquiden Beteiligungen. Die Erstellung der Vermögensbilanz bildet den Status Quo ab. Aber wie geht es weiter?
Insbesondere der Vermögensübergang in die nächste Generation liegt uns am Herzen und sollte wenn immer möglich, bereits im Vorfeld der bevorstehenden Erbauseinandersetzung geregelt sein. Viele Familien formulieren zu diesem Zweck eine Familiensatzung. Dabei können u.a. Versorgungsansprüche, Nutzungsrechte oder die Ausbildung der nächsten Generationen vereinbart werden. Weiter kann die Familiensatzung auch klären, wer das Familienvermögen nach aussen vertritt.

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Familienvermögen und deren Bedürfnisse betreuen erfordern einen erweiterten Blickwinkel. Der erste Schritt besteht in der generationsübergreifenden Vermögensplanung. Ähnlich wie bei der Vermögensanalyse für private Kunden startet der Prozess mit der Erfassung sämtlicher liq. Vermögenswerte und illiquiden Beteiligungen. Die Erstellung der Vermögensbilanz bildet den Status Quo ab. Aber wie geht es weiter?
Insbesondere der Vermögensübergang in die nächste Generation liegt uns am Herzen und sollte wenn immer möglich, bereits im Vorfeld der bevorstehenden Erbauseinandersetzung geregelt sein. Viele Familien formulieren zu diesem Zweck eine Familiensatzung. Dabei können u.a. Versorgungsansprüche, Nutzungsrechte oder die Ausbildung der nächsten Generationen vereinbart werden. Weiter kann die Familiensatzung auch klären, wer das Familienvermögen nach aussen vertritt.